GEMA

Auf jeden Fall muß man einiges beachten:

Ist Ihre Feier

  • Privat oder Öffentlich
  • kassieren Sie Eintritt
  • und einiges mehr

Privat oder Öffentlich laut GEMA ist:

Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“

Vereinfacht heißt das: Jede Nutzung ist öffentlich, bei der wenigstens zwei Personen, die nicht miteinander verwandt oder eng befreundet sind, Musik hören. Betriebsfeste sowie Vereinsfeiern sind deshalb in der Regel öffentlich, die private Party oder auch die Geburtstagsfeier dagegen nicht.  




Alles Klar? Nein, dann anrufen!

hier gibst mehr Informationen zum Thema Musiknutzung >   https://www.gema.de/musiknutzer.html

Seit 01.04.2013 hat die GEMA ander Tarife / Gebühren, die wie bisher!